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Nachhilfe Politics Oberhausen-Rheinhausen
Nachhilfe in Oberhausen-Rheinhausen
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Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von mehreren Faktoren ab, wie bspw. der Unternehmensform, dem Umsatz bzw. Gewinn und der Person des Unternehmers!
Etwas vereinfacht zusammengefaßt kann Folgendes dazu gesagt werden:
Einzelunternehmen (Kleingewerbe und voll haftende Kaufleute) sind bilanzierungspflichtig, wenn sie einen jährlichen Umsatz von mehr als 500.000 Euro oder einem Jahresgewinn von mehr als 50.000 Euro erwirtschaften. Ferner gilt eine Bilanzpflicht für alle beschränkt haftenden Gesellschaftsformen (z.B. die GmbH) und alle Personenhandelsgesellschaften (z.B. die OHG). Die Angehörigen der freien Berufe sind grundsätzlich nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
Bei einem Imbiß oder einer Dönerbude ist also eher nicht von einer Bilanzpflicht auszugehen, es müssen jedoch einige andere Vorgaben beachtet oder vorab wohl überlegt werden, wie bspw. die Entscheidung für oder gegen Sitzplätze (unterschiedl. Steuersätze, Toiletten!), die Erlangung einer Konzession für den Ausschank etc.
Noch ein Hinweis aus der Praxis: Das Finanzamt meldet sich von alleine, wenn es der Ansicht ist, daß eine Bilanz erstellt werden müßte, weil etwa bspw. die Gewinnentwicklung der letzten Jahre dies im neuen Jahr erforderlich machen dürfte.
Gerne stehe ich für weitere Fragen zum Thema im Rahmen eines Gründungs-Coachings oder Business-Trainings zur Verfügung!
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