Mastodon Nachhilfe | Nachhilfe online + Nachhilfe zu Hause : Nachhilfe-Vermittlung
...
close

Cookie-Einstellungen

Zulassen:

 

Infos/Erklärung
Gemäß Ihrem Recht auf informierte Selbstbestimmung.

Besser wissen durch Nachhilfe: Wissensfragen

Hier kannst Du eine Wissensfrage zu einem Thema stellen, das Dich interessiert.
Die Fragen und die Antworten darauf werden hier veröffentlicht und evtl. zusätzlich an interessierte Benutzer (Nachhilfelehrer/innen) weitergeleitet.

Die Fragen sollten eher allgemeiner Natur sein, z.B. : "Ich will eine chinesische Sprache lernen. Mandarin oder Kantonesisch?", oder: "Vor Klausuren bin ich immer sehr nervös und bin schnell blockiert, obwohl ich vorbereitet bin - was kann ich tun?"

Alle Fragen & Antworten werden moderiert. Unangebrachte oder unhöfliche Beiträge, Links zu anderen Webseiten o.ä. werden gelöscht. Achtung: hier gibt es keinen Kundenservice.
Dieser Service soll keinen Unterricht ersetzen.

BWL, Rechnungswesen, Buchhaltung

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz, GuV und EÜR und welche Rückschlüsse kann man auf den ersten Blick aus den einzelnen ziehen?
BWL, Rechnungswesen, Buchhaltung, Wirtschaft, Betriebswirtschaftslehre, Geschäftsprozesse
Datum: 08.05.20 19:28, Benutzer 306108Antwort:

Die Bilanz stellt eine umfassende Gegenüberstellung aller Vermögensbestandteile eines Unternehmens dar und wird an einem festgelegten Zeitpunkt erstellt: dem Bilanzstichtag. Die Bilanz besteht aus der Aktiva (Vermögenswerten) und der Passiva (Kapitalherkunft). Aus der Bilanz kannst du somit die Kapitalstruktur erkennen und in welchen Vermögenswerten das Kapital gebunden ist.  Die Bilanz ist eine Stichtagsbetrachtung und beinhaltet dementsprechend Bestandsgrößen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz und dem Anhang ein weiterer Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet Erfolgskonten (Ertrags- und Aufwandskonten). Aus der GuV ist insbesondere der Erfolg, also der Jahresüberschuss oder ggf. Jahresfehlbetrag abzulesen. Die GuV spiegelt die Aufwands- und Ertragsstruktur des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres wider. Die GuV ist demnach zeitraumbezogen. 

Der Einnahmenüberschussrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff und eine Einnahmenrechnung für diejenigen die nicht nach dem EStG zu bilanzieren verpflichtet sind. Nach den gesetzlichen Vorschriften des EStGs werden die Einnahmen und Ausgaben erfasst und ein Überschuss ermittelt. 

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. 

Mit freundlichen Grüßen

Daniel 

Aktion: ANTWORTEN
 
Weitere Fragen: 176









Merkzettel ()